Antworten zu Abbrennen, Kategorien und Sicherheit
Kurze, klare Antworten für alle, die in Frauenfeld Feuerwerk nutzen möchten.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist lokal geregelt. Eine Abbrandbewilligung braucht es nur, wenn das Gemeindereglement am Abbrennort oder die kantonale Gesetzgebung dies vorsieht. Zuständig sind die Gemeinde oder der Kanton.
Hinweis: Außerhalb der üblichen Feuerwerkstage (1. August/Silvester) sollte man vorher klären, ob eine Bewilligung nötig ist.
F1: sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärm, Nutzung in abgegrenzten Bereichen (auch in Gebäuden). F2: geringe Gefahr, geringer Lärm, für abgegrenzte Bereiche im Freien. F3: mittlere Gefahr, für große offene Bereiche im Freien; Lärm nicht gesundheitsschädlich.
Altersfreigaben: F1 nicht an Personen unter 12, F2 nicht an Personen unter 16, F3 nicht an Personen unter 18 Jahren. Sicherheitsangaben und Gebrauchsanweisung auf dem Produkt beachten, Sicherheitsabstände einhalten; bei Versagern 15 Minuten warten. Bitte Rücksicht auf Nachbarschaft, Tiere und Umgebung nehmen.
Wir verkaufen Feuerwerk nur zu den offiziellen Verkaufszeiten: Zum 1. August (ca. 27. Juli bis 1. August) und zu Silvester (ca. 27. bis 31. Dezember). Die genauen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.
Unser Feuerwerksstand befindet sich im Thurgipark in Frauenfeld. Der Standort ist zentral gelegen mit direktem Autobahnanschluss und guten Parkmöglichkeiten direkt am Stand.
Ja, Sie können telefonisch vorbestellen und Ihre Bestellung dann bequem abholen. Rufen Sie uns einfach an unter +41 78 713 76 36.
Wir akzeptieren Barzahlung, TWINT und Kreditkarten.
Ja, wir bieten attraktive Mengenrabatte an. Ab CHF 300 Einkaufswert gibt es zudem ein Geschenk. Sprechen Sie uns gerne an!
Rufen Sie uns an! Viele Produkte können unter Umständen nachbestellt werden. Wir helfen Ihnen gerne, eine Alternative zu finden.
Feuerwerk sollte trocken, kühl und für Kinder unzugänglich gelagert werden. Direkte Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit vermeiden. Im Originalkarton aufbewahren.
Bei starkem Wind sollte auf das Abbrennen verzichtet werden. Funkenflug kann Brände verursachen. Bei leichtem Wind die Windrichtung beachten und Sicherheitsabstände vergrößern.
Offizielle Informationen zu Recht, Kategorien und Abbrandbewilligungen:
Für regionale Fragen hilft die Gemeinde Frauenfeld oder der Kanton Thurgau weiter.