FAQ Feuerwerk in Frauenfeld

Antworten zu Abbrennen, Kategorien und Sicherheit

Kurze, klare Antworten für alle, die in Frauenfeld Feuerwerk nutzen möchten.

Häufige Fragen

Wann darf man Feuerwerk zünden (Gemeinde/Kanton)?

Das Abbrennen von Feuerwerk ist lokal geregelt. Eine Abbrandbewilligung braucht es nur, wenn das Gemeindereglement am Abbrennort oder die kantonale Gesetzgebung dies vorsieht. Zuständig sind die Gemeinde oder der Kanton.

Hinweis: Außerhalb der üblichen Feuerwerkstage (1. August/Silvester) sollte man vorher klären, ob eine Bewilligung nötig ist.

Welche Kategorien (F1–F3) gibt es?

F1: sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärm, Nutzung in abgegrenzten Bereichen (auch in Gebäuden). F2: geringe Gefahr, geringer Lärm, für abgegrenzte Bereiche im Freien. F3: mittlere Gefahr, für große offene Bereiche im Freien; Lärm nicht gesundheitsschädlich.

Altersfreigaben / Sicherheit / Rücksicht

Altersfreigaben: F1 nicht an Personen unter 12, F2 nicht an Personen unter 16, F3 nicht an Personen unter 18 Jahren. Sicherheitsangaben und Gebrauchsanweisung auf dem Produkt beachten, Sicherheitsabstände einhalten; bei Versagern 15 Minuten warten. Bitte Rücksicht auf Nachbarschaft, Tiere und Umgebung nehmen.

Wann hat Felix Feuerwerk geöffnet?

Wir verkaufen Feuerwerk nur zu den offiziellen Verkaufszeiten: Zum 1. August (ca. 27. Juli bis 1. August) und zu Silvester (ca. 27. bis 31. Dezember). Die genauen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Wo befindet sich der Verkaufsstand?

Unser Feuerwerksstand befindet sich im Thurgipark in Frauenfeld. Der Standort ist zentral gelegen mit direktem Autobahnanschluss und guten Parkmöglichkeiten direkt am Stand.

Kann ich Feuerwerk vorbestellen oder reservieren?

Ja, Sie können telefonisch vorbestellen und Ihre Bestellung dann bequem abholen. Rufen Sie uns einfach an unter +41 78 713 76 36.

Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?

Wir akzeptieren Barzahlung, TWINT und Kreditkarten.

Gibt es Mengenrabatt?

Ja, wir bieten attraktive Mengenrabatte an. Ab CHF 300 Einkaufswert gibt es zudem ein Geschenk. Sprechen Sie uns gerne an!

Was tun, wenn ein Produkt ausverkauft ist?

Rufen Sie uns an! Viele Produkte können unter Umständen nachbestellt werden. Wir helfen Ihnen gerne, eine Alternative zu finden.

Wie lagere ich Feuerwerk richtig?

Feuerwerk sollte trocken, kühl und für Kinder unzugänglich gelagert werden. Direkte Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit vermeiden. Im Originalkarton aufbewahren.

Darf man bei Wind Feuerwerk zünden?

Bei starkem Wind sollte auf das Abbrennen verzichtet werden. Funkenflug kann Brände verursachen. Bei leichtem Wind die Windrichtung beachten und Sicherheitsabstände vergrößern.

Noch Fragen?

Für regionale Fragen hilft die Gemeinde Frauenfeld oder der Kanton Thurgau weiter.