Darf ich in meiner Gemeinde Feuerwerk anzünden?
Die kurze Antwort für den Thurgau – und ein Finder, mit dem du in Sekunden siehst, was bei dir gilt.
Die kurze Antwort
1. August und Silvester sind die klassischen Feuerwerkstage. Ob du ohne Bewilligung zünden darfst, hängt aber von deiner Gemeinde, vom Ort und von der aktuellen Waldbrandlage ab. Der Finder zeigt dir, welche offiziellen Hinweise für deine Thurgauer Gemeinde erfasst sind.
1. August & Silvester
Das sind die klassischen Feuerwerkstage. Prüfe trotzdem deine Gemeinde, halte Sicherheitsabstände ein und nimm Rücksicht auf Nachbarn, Tiere und Trockenheit.
Andere Tage
Ausserhalb dieser Tage oder bei grösseren Feuerwerken verlangen viele Gemeinden eine Meldung oder Bewilligung. Ein kurzer Anruf bei der Gemeinde klärt das schnell.
Bei Trockenheit
Bei Waldbrandgefahr kann der Kanton oder deine Gemeinde ein vorübergehendes Verbot aussprechen. Prüfe bei trockenem Wetter immer die aktuelle Lage.
Finde deine Gemeinde
Tipp dein Dorf oder deine Stadt ein und du siehst sofort, welche Hinweise in dieser Übersicht erfasst sind. Gemeinden mit eigener Quelle erscheinen zuerst.
80 von 80 Gemeinden
AadorfBezirk MünchwilenEigene Regel
In Aadorf ist ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester für Feuerwerk eine Gemeindebewilligung nötig. Himmelslaternen sind verboten.
Kategorien 1 bis 3 gemäss Merkblatt über Gemeinde/Gemeinderat; Kategorien 4 und T2 immer Kantonspolizei.
Gemeinde Aadorf: Merkblatt Feuerwerk und Himmelslaternen →AffeltrangenBezirk WeinfeldenEigene Regel
Die Gemeinde Affeltrangen verweist darauf, dass sie Feuerwerk mangels Rechtsgrundlage weder verbieten noch bewilligen kann; geplante Feuerwerke sollen trotzdem zehn Tage vorher gemeldet werden.
Geplantes Feuerwerk zehn Tage vorher melden; höhere Kategorien und Kantonshinweise beachten.
Gemeinde Affeltrangen: Merkblatt Feuerwerk →AltnauBezirk KreuzlingenEigene Regel
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem Hafenareal und dem Steg zur Schiffsanlegestelle verboten. Für private Feuerwerke ausserhalb dieses Bereichs wurde keine allgemeine kommunale Abbrenn-Erlaubnis gefunden; aktuelle kantonale Waldbrand- und Feuerwerksvorgaben prüfen.
Keine allgemeine private Bewilligungsregel online gefunden; bei der Gemeinde und bei aktueller kantonaler Gefahrenlage prüfen.
Gemeinde Altnau: Hafenreglement →Amlikon-BisseggBezirk WeinfeldenEigene Regel
Bei der offiziellen 1.-Augustfeier war mitgebrachtes Feuerwerk nur in einem markierten Bereich erlaubt; ausserhalb dieses Bereichs und auf Schulhausarealen war Feuerwerk verboten.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Amlikon-Bissegg: Flyer 1. Augustfeier 2025 →ArbonBezirk ArbonEigene Regel
Das Arboner Sicherheits- und Ordnungsreglement erwähnt Feuerwerk und Knallkörper nur am 1. August und in der Silvesternacht ohne kommunale Bewilligung; ausserhalb dieser Ausnahmen ist eine Bewilligung nötig.
Ausserhalb 1. August und Silvesternacht bewilligungspflichtig; kantonale Vorgaben für höhere Kategorien bleiben vorbehalten.
Stadt Arbon: Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung →BerlingenBezirk FrauenfeldEigene Regel
Die Gemeinde Berlingen bat an der offiziellen Bundesfeier darum, kein privates Feuerwerk abzubrennen. Eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Kein allgemeines Bewilligungsregime erfasst; vor privatem Feuerwerk Gemeinde prüfen.
Gemeinde Berlingen: 1.-August-Programm →BettwiesenBezirk MünchwilenEigene Regel
Die Gemeinde Bettwiesen bittet darum, Feuerwerk aus Rücksicht auf Mensch und Tier ausschliesslich am eigentlichen Festtag, am 1. August, zu zünden und danach sachgerecht zu entsorgen.
Keine kommunale Bewilligungsregel gefunden; höhere Kategorien und temporäre Verbote beachten.
Gemeinde Bettwiesen: Mitteilungsblatt 07/2024 →BischofszellBezirk WeinfeldenEigene Regel
Das Bischofszeller Immissionsreglement regelt Feuerwerk zeitlich; ausserhalb der genannten Zeiträume braucht das Abbrennen von Feuerwerk eine Bewilligung der Stadt.
Ausserhalb der im Reglement erwähnten Zeiträume Bewilligung der Stadt erforderlich; bewilligtes Feuerwerk ist zeitlich begrenzt.
Stadt Bischofszell: Immissionsreglement →BraunauBezirk MünchwilenEigene Regel
Für den Schopf Hauptstrasse 21 ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt; eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Nutzungsreglement am genannten Ort beachten; sonst Gemeinde und Kantonshinweise prüfen.
Gemeinde Braunau: Nutzungsreglement Schopf →BürglenBezirk WeinfeldenEigene Regel
Für die Weiherhütte und deren Umgebung ist das Abbrennen von Feuerwerk ausdrücklich nicht erlaubt; keine allgemeine private Regel für das übrige Gemeindegebiet gefunden.
Gebührenreglement nennt eine Verkaufsbewilligung für Feuerwerk; das betrifft Verkauf, nicht privates Abbrennen.
Gemeinde Bürglen: Benützungsordnung Weiherhütte →BussnangBezirk WeinfeldenEigene Regel
Bei der offiziellen 1.-Augustfeier war das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk während der Feier und in der Nähe der Häuser untersagt.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Bussnang: Mitteilungsblatt August 2024 →DiessenhofenBezirk FrauenfeldEigene Regel
In Diessenhofen ist Feuerwerk an 1. August sowie Silvester/Neujahr in der gesamten Altstadt inklusive Rheinquai und Stadtgraben verboten.
Verbotszone und aktuelle städtische Publikationen vor dem Abbrennen prüfen.
Stadtgemeinde Diessenhofen: Feuerwerksverbot Altstadt →DozwilBezirk ArbonEigene Regel
Die Gemeinde Dozwil nennt Fasnacht, 1. August und Silvester als Ausnahmen; ausserhalb dieser Anlässe braucht das Abfeuern von Feuerwerk eine Gemeindebewilligung.
Ausserhalb der genannten Anlässe Bewilligung der Gemeinde einholen; bodenknallende Feuerwerkskörper sind gemäss Hinweis verboten, ausgenommen Lady Crackers.
Gemeinde Dozwil: Mitteilungsblatt Feuerwerk-Hinweise →EgnachBezirk ArbonEigene Regel
Die Gemeinde Egnach regelt Feuerwerk in Richtlinien: Feuerwerke der Kategorien 1 bis 3 brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Gemeinderates; ausgenommen sind 31. Juli, 1. August und Silvester.
Kategorien 1 bis 3 ausserhalb der Ausnahmen: Gemeinderat. Kategorien 4 und T2: immer Bewilligung der Sicherheitspolizei; Himmelslaternen verboten.
Gemeinde Egnach: Richtlinien Feuerwerk →ErmatingenBezirk KreuzlingenEigene Regel
Die Gemeinde Ermatingen appelliert an freiwillige Zurückhaltung beim Einsatz von Feuerwerk und weist auf Brand-, Unfall- und Tierstressrisiken hin.
Keine Bewilligungspflicht in der Quelle gefunden; aktuelle Hinweise und Kantonssituation prüfen.
Gemeinde Ermatingen: Freiwillige Zurückhaltung beim Feuerwerk →FischingenBezirk MünchwilenEigene Regel
Die Gemeinde Fischingen bittet im 1.-August-Kontext, Feuerwerk am eigentlichen Festtag und nicht in der Nähe von Ställen, Weidetieren oder Wäldern abzubrennen.
Keine kommunale Bewilligungsregel gefunden; aktuelle Hinweise und Kantonssituation prüfen.
Gemeinde Fischingen: Fischinger Infos August 2016 →FrauenfeldBezirk FrauenfeldEigene Regel
Die Stadt Frauenfeld beschreibt, dass private Feuerwerksanfragen grundsätzlich nicht bewilligt werden; Feuerwerke von allgemeinem Interesse können bewilligt werden.
Private Anlässe: grundsätzlich keine Bewilligung; öffentliche Anlässe von allgemeinem Interesse können bewilligt werden.
Stadt Frauenfeld: Beantwortung Motion Feuerwerk →GachnangBezirk FrauenfeldEigene Regel
Die Gemeinde Gachnang verlangt fachgerechtes Abbrennen ohne Gefährdung von Menschen, Tieren und Sachen; geplante Feuerwerke sollen zehn Tage vorher gemeldet werden.
Geplantes Feuerwerk zehn Tage vorher melden; grössere Feuerwerke benötigen eine Abbrandbewilligung der Kantonspolizei.
Gemeinde Gachnang: Merkblatt Feuerwerk →GottliebenBezirk KreuzlingenEigene Regel
Der Gemeinderat Gottlieben hat beschlossen, künftig am 1. August auf der Seepromenade kein Feuerwerk mehr zu gestatten, und ruft zum Verzicht auf privates Feuerwerk auf.
Kein allgemeines privates Abbrenn-Zeitfenster gefunden; Seepromenade am 1. August ist ausdrücklich nicht gestattet.
Gemeinde Gottlieben: Gottlieber Nachrichten Februar 2019 →GüttingenBezirk KreuzlingenEigene Regel
Die Gemeinde Güttingen publizierte einen Gemeinderatsentscheid zu einem konkreten Feuerwerk für eine Hochzeitsfeier mit Datum, Uhrzeit und Ort. Das spricht für Einzelfallprüfung bzw. Bewilligung; keine allgemeine private Abbrenn-Erlaubnis oder Zeitfenster gefunden.
Für private oder besondere Feuerwerke Gemeinderat/Gemeindeverwaltung anfragen.
Gemeinde Güttingen: Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.08.2023 →Hauptwil-GottshausBezirk WeinfeldenEigene Regel
Privates Feuerwerk darf gemäss Bundesfeier-Hinweis nur auf eigene Verantwortung und nicht während der Bundesfeier oder in der Nähe von Personen und Liegenschaften abgebrannt werden.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Hauptwil-Gottshaus: Bundesfeier 2025 →HefenhofenBezirk ArbonEigene Regel
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig; Feuerwerk/Pyrotechnik wird in den offiziellen Sicherheitsunterlagen als Veranstaltungsthema geführt. Keine separate private Feuerwerksregel gefunden.
Gesuch für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einreichen.
Gemeinde Hefenhofen: Veranstaltungen →HerdernBezirk FrauenfeldEigene Regel
Für Herdern wurde ein eventbezogener Hinweis zur offiziellen 1.-Augustfeier gefunden, bei der privates Feuerwerk im Programm vorgesehen war. Eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; vor privatem Feuerwerk ausserhalb des Anlasses Gemeinde prüfen.
Gemeinde Herdern: Flugblatt 1.-Augustfeier →HohentannenBezirk WeinfeldenEigene Regel
Das Saalreglement nennt aus Tierwohlgründen ein Verbot für Feuerwerk und Knallkörper, mit Hinweis auf das ganze Dorf.
Keine Ausnahme- oder Bewilligungsregel gefunden.
Gemeinde Hohentannen: Saalreglement →HornBezirk ArbonEigene Regel
Feuerwerk ist bei der offiziellen Bundesfeier während der Feier untersagt. Zusätzlich publiziert Horn Hinweise, dass Feuerwerk zum Schutz von Nutz- und Wildtieren nicht in der Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden darf.
Gebührenreglement nennt eine Bewilligung für den Verkauf von Feuerwerk; keine allgemeine private Abbrennbewilligung gefunden.
Gemeinde Horn: Bundesfeier / Mitteilungsblatt →HüttwilenBezirk FrauenfeldEigene Regel
Für die kommunizierte 1.-August-Feier ist Feuerwerk aus Sicherheitsgründen nur beim Funkenplatz erlaubt und nicht in Gebäudenähe. Keine allgemeine Ganzjahresregel gefunden; aktuelle Gemeinde- und Waldbrandhinweise weiter prüfen.
Für andere Anlässe oder Kat. 4/T2 vorab Gemeinde/Kantonspolizei Thurgau klären.
Gemeinde Hüttwilen: Seebachtaler News / 1.-August-Hinweis →Kradolf-SchönenbergBezirk WeinfeldenEigene Regel
In einem offiziellen Mitteilungsblatt mahnt Kradolf-Schönenberg zu Rücksicht, Sicherheitsabständen, Beachtung von Trockenheit und zum Einhalten der Regeln beim Feuerwerk.
Keine allgemeine Bewilligungsregel gefunden; Gemeinde und Kantonshinweise prüfen.
Gemeinde Kradolf-Schönenberg: Mitteilungsblatt Juli 2025 →KreuzlingenBezirk KreuzlingenEigene Regel
In Kreuzlingen sind Feuerwerke bewilligungspflichtig; Ausnahmen gelten nur am 1. August und an Silvester. Himmelslaternen werden nicht bewilligt.
Feuerwerk-Gesuch der Stadt nutzen; Himmelslaternen werden nicht bewilligt.
Stadt Kreuzlingen: Feuerwerk-Gesuch →LangrickenbachBezirk KreuzlingenEigene Regel
Die Gemeinde Langrickenbach stellt ein Merkblatt zum sicheren Abbrennen von Feuerwerk bereit und verlangt Rücksicht auf Menschen, Tiere, Sachwerte, Wind, Trockenheit und Hindernisse.
Keine Bewilligungspflicht in der Quelle gefunden; Merkblatt und aktuelle Kantonshinweise beachten.
Gemeinde Langrickenbach: Merkblatt Feuerwerk →MatzingenBezirk FrauenfeldEigene Regel
Die Gemeinde Matzingen ruft dazu auf, Feuerwerk mit Zurückhaltung zu verwenden und ausschliesslich auf den 1. August zu konzentrieren.
Meldeformular Feuerwerk vorhanden; vor Feuerwerk ausserhalb des 1. August Gemeinde prüfen.
Gemeinde Matzingen: Feuerwerk-Hinweis →MünsterlingenBezirk KreuzlingenEigene Regel
In Münsterlingen sind Feuerwerk und Knallkörper nur am 1. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet; Ausnahmen sind bewilligungspflichtig.
Ausnahmen sind bewilligungspflichtig.
Gemeinde Münsterlingen: Feuerwerkskörper →RaperswilenBezirk KreuzlingenEigene Regel
Das Gebührenreglement der Gemeinde Raperswilen nennt eine Bewilligung für Lagerung und Verkauf von Feuerwerk. Für privates Abbrennen wurden keine kommunalen Zeitfenster oder eine allgemeine Erlaubnis gefunden.
Nachgewiesene Bewilligung betrifft Lagerung/Verkauf, nicht ausdrücklich privates Abbrennen; private Nutzung separat bei der Gemeinde prüfen.
Gemeinde Raperswilen: Gebührenreglement und Tarife 2022 →SalensteinBezirk KreuzlingenEigene Regel
Ein offizielles Vermietungsreglement verweist ausdrücklich auf die einzuhaltende Verordnung zu Feuerwerk der Gemeinde Salenstein. Der genaue Verordnungstext wurde online nicht gefunden; konkrete Zeiten oder Verbote sind bei der Gemeinde zu prüfen.
Feuerwerksverordnung wird offiziell erwähnt, aber der Inhalt ist online nicht belastbar auffindbar; Gemeinde Salenstein kontaktieren.
Gemeinde Salenstein: Reglement Vermietung Schützenstube/Vorzelt Adelmoos →SalmsachBezirk ArbonEigene Regel
Für die Bucht nennt die Gemeinde Salmsach eine vorgängige Gemeindebewilligung für Feuerwerke; beim Aachhuus-Areal sind Feuerwerk und Wunderkerzen verboten.
Bucht: vorgängige Bewilligung der Gemeinde. Aachhuus-Areal: Feuerwerk und Wunderkerzen verboten.
Gemeinde Salmsach: Platzordnung Bucht / Aachhuus →SirnachBezirk MünchwilenEigene Regel
Für Sirnach wurde kein allgemeines Outdoor-Feuerwerksreglement gefunden; Indoorfeuerwerk im Gemeindezentrum Dreitannen ist verboten, Ausnahmen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
Indoor-Ausnahmen nur mit Behörde; Ruhezeiten, Kantonshinweise und höhere Kategorien beachten.
Gemeinde Sirnach: Merkblatt Feuerschutzvorschriften →SommeriBezirk ArbonEigene Regel
Bei der offiziellen 1.-August-Feier darf Feuerwerk erst ab Entzünden des Funkens abgebrannt werden; auf dem roten Turnplatz ist Feuerwerk wegen Brandlochgefahr verboten. Raketen sollen den vorgesehenen Abschussbalken verwenden.
Keine allgemeine private Feuerwerksbewilligung gefunden; event-spezifische Platzregeln beachten.
Gemeinde Sommeri: Programm 1. August 2025 →SteckbornBezirk FrauenfeldEigene Regel
In Steckborn ist Feuerwerk über den 1. August in der Altstadt und auf der Quaianlage inklusive Landungssteg nicht gestattet.
Verbotszone beachten; vor Feuerwerk ausserhalb der Zone aktuelle Stadtinformationen prüfen.
Stadt Steckborn: Feuerwerksverbot Altstadt/Quaianlage →StettfurtBezirk FrauenfeldEigene Regel
Im Aussenbereich des Dorfzentrums Stettfurt ist Feuerwerk verboten; die Gemeinde kann Ausnahmebewilligungen erteilen.
Für das Dorfzentrum-Areal ist eine Ausnahmebewilligung der Gemeinde möglich.
Gemeinde Stettfurt: Nutzungsordnung Dorfzentrum →SulgenBezirk WeinfeldenEigene Regel
Offizielle Gemeindemitteilung sagt, dass Feuerwerk jeweils am 1. August und am 31. Dezember erlaubt ist; damit sind nur diese Zeitfenster belastbar erfasst.
Keine zusätzliche private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden; Rücksichtnahme und Entsorgung beachten.
Gemeinde Sulgen: Gemeindemitteilungen Dezember 2025 →TägerwilenBezirk KreuzlingenEigene Regel
Tägerwilen gibt Richtlinien für Bundesfeier und Neujahrsnacht: Rücksicht nehmen, Dauerfeuerwerk begrenzen, Knallkörper zeitlich einschränken und Rückstände entfernen.
Keine allgemeine Bewilligungsregel für andere Tage gefunden; Gemeindehinweise beachten.
Gemeinde Tägerwilen: Hinweise zum Jahreswechsel →Tobel-TägerschenBezirk MünchwilenEigene Regel
Für Tobel-Tägerschen wurde ein eventbezogener Hinweis gefunden: eigenes Feuerwerk ist an der 1.-August-Feier willkommen bzw. in einem abgesperrten Bereich vorgesehen. Eine allgemeine Regel wurde nicht gefunden.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; ausserhalb des Anlasses Gemeinde prüfen.
Gemeinde Tobel-Tägerschen: Flyer 1.-August-Feier 2026 →UttwilBezirk ArbonEigene Regel
Für Veranstaltungen/Gastronomie gilt: kein Indoor-Feuerwerk oder ähnliche pyrotechnische Gegenstände; bei Belegung der Mehrzweckhalle ab 100 Personen ist ein Brandschutzkonzept erforderlich. Keine separate private Outdoor-Abbrennregel gefunden.
Bei Veranstaltungen Bauverwaltung oder Feuerschutzbeamten kontaktieren; Brandschutzkonzept für die Mehrzweckhalle ab 100 Personen.
Gemeinde Uttwil: Brandschutz bei Veranstaltungen →WagenhausenBezirk FrauenfeldEigene Regel
Die Gemeinde Wagenhausen erwähnt, dass Grossfeuerwerke durch die Gemeinde bewilligt werden; ausserhalb 1. August und Jahreswechsel sind Feuerwerke gemäss Hinweis melde- bzw. erlaubnispflichtig.
Ausserhalb dieser Feiertage Meldung/Erlaubnis der Gemeinde prüfen; Grossfeuerwerke durch Gemeinderat.
Gemeinde Wagenhausen: Information Gross-Feuerwerk →WäldiBezirk KreuzlingenEigene Regel
Das Merkblatt zur Organisation der Bundesfeier in Wäldi nennt Feuerwerk und verlangt, dass für das Anzünden eine ausgebildete Person vor Ort sein muss. Keine allgemeine private Abbrenn-Erlaubnis oder private Zeitfenster gefunden.
Für private Feuerwerke Gemeinde Wäldi prüfen; offizieller Nachweis betrifft Bundesfeier bzw. organisiertes Feuerwerk.
Gemeinde Wäldi: Merkblatt Organisation Bundesfeier →WängiBezirk MünchwilenEigene Regel
Bei der Bundesfeier am Dorfschulhausplatz ist Feuerwerk laut Gemeinde nicht möglich; eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; Gemeinde und Kantonshinweise prüfen.
Gemeinde Wängi: Bundesfeier 2025 →Warth-WeiningenBezirk FrauenfeldEigene Regel
Bei der Bundesfeier in Warth-Weiningen hängt privates Feuerwerk vom Anlassort ab; je nach Lokalität ist es untersagt oder nur in einer abgesperrten Zone möglich.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; Anlassort und Gemeindehinweise prüfen.
Gemeinde Warth-Weiningen: Bundesfeier-Hinweis →Zihlschlacht-SitterdorfBezirk WeinfeldenEigene Regel
Offizielle Quellen enthalten ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet per Gemeinderatsbeschluss 2018 sowie ein Veranstaltungsareal-Verbot an der 1.-Augustfeier.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf: Feuerwerksverbot/Gemeinderatsbeschluss →AmriswilBezirk Arbon
Für Amriswil ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Amriswil nachschlagen →Basadingen-SchlattingenBezirk Frauenfeld
Für Basadingen-Schlattingen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Basadingen-Schlattingen nachschlagen →BergBezirk Weinfelden
Für Berg ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Berg nachschlagen →Bichelsee-BalterswilBezirk Münchwilen
Für Bichelsee-Balterswil ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Bichelsee-Balterswil nachschlagen →BirwinkenBezirk Weinfelden
Für Birwinken ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Birwinken nachschlagen →BottighofenBezirk Kreuzlingen
Für Bottighofen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Bottighofen nachschlagen →ErlenBezirk Weinfelden
Für Erlen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Erlen nachschlagen →EschenzBezirk Frauenfeld
Für Eschenz ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Eschenz nachschlagen →EschlikonBezirk Münchwilen
Für Eschlikon ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Eschlikon nachschlagen →Felben-WellhausenBezirk Frauenfeld
Für Felben-Wellhausen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Felben-Wellhausen nachschlagen →HomburgBezirk Frauenfeld
Für Homburg ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Homburg nachschlagen →HüttlingenBezirk Frauenfeld
Für Hüttlingen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Hüttlingen nachschlagen →KemmentalBezirk Kreuzlingen
Für Kemmental ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Kemmental nachschlagen →KesswilBezirk Arbon
Für Kesswil ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Kesswil nachschlagen →LengwilBezirk Kreuzlingen
Für Lengwil ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Lengwil nachschlagen →LommisBezirk Münchwilen
Für Lommis ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Lommis nachschlagen →MammernBezirk Frauenfeld
Für Mammern ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Mammern nachschlagen →MärstettenBezirk Weinfelden
Für Märstetten ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Märstetten nachschlagen →MüllheimBezirk Frauenfeld
Für Müllheim ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Müllheim nachschlagen →MünchwilenBezirk Münchwilen
Für Münchwilen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Münchwilen nachschlagen →NeunfornBezirk Frauenfeld
Für Neunforn ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Neunforn nachschlagen →PfynBezirk Frauenfeld
Für Pfyn ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Pfyn nachschlagen →RickenbachBezirk Münchwilen
Für Rickenbach ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Rickenbach nachschlagen →RoggwilBezirk Arbon
Für Roggwil ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Roggwil nachschlagen →RomanshornBezirk Arbon
Für Romanshorn ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Romanshorn nachschlagen →SchlattBezirk Frauenfeld
Für Schlatt ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Schlatt nachschlagen →SchönholzerswilenBezirk Weinfelden
Für Schönholzerswilen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Schönholzerswilen nachschlagen →ThundorfBezirk Frauenfeld
Für Thundorf ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Thundorf nachschlagen →Uesslingen-BuchBezirk Frauenfeld
Für Uesslingen-Buch ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Uesslingen-Buch nachschlagen →WeinfeldenBezirk Weinfelden
Für Weinfelden ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Weinfelden nachschlagen →WigoltingenBezirk Weinfelden
Für Wigoltingen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Wigoltingen nachschlagen →WilenBezirk Münchwilen
Für Wilen ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Wilen nachschlagen →WuppenauBezirk Weinfelden
Für Wuppenau ist in dieser Übersicht keine gemeindespezifische Feuerwerksregel erfasst. Prüfe vor dem Abbrennen die Gemeinde sowie aktuelle kantonale Hinweise zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
Gemeinde Wuppenau nachschlagen →
Diese Gemeinden haben eigene Regeln
Für diese Gemeinden wurde eine offizielle, gemeindespezifische Quelle gefunden. Bei allen anderen Gemeinden bleibt die direkte Prüfung bei Gemeinde und Kanton sinnvoll.
Arbon
Das Arboner Sicherheits- und Ordnungsreglement erwähnt Feuerwerk und Knallkörper nur am 1. August und in der Silvesternacht ohne kommunale Bewilligung; ausserhalb dieser Ausnahmen ist eine Bewilligung nötig.
Ausserhalb 1. August und Silvesternacht bewilligungspflichtig; kantonale Vorgaben für höhere Kategorien bleiben vorbehalten.
Stadt Arbon: Reglement über die öffentliche Sicherheit und Ordnung →Dozwil
Die Gemeinde Dozwil nennt Fasnacht, 1. August und Silvester als Ausnahmen; ausserhalb dieser Anlässe braucht das Abfeuern von Feuerwerk eine Gemeindebewilligung.
Ausserhalb der genannten Anlässe Bewilligung der Gemeinde einholen; bodenknallende Feuerwerkskörper sind gemäss Hinweis verboten, ausgenommen Lady Crackers.
Gemeinde Dozwil: Mitteilungsblatt Feuerwerk-Hinweise →Egnach
Die Gemeinde Egnach regelt Feuerwerk in Richtlinien: Feuerwerke der Kategorien 1 bis 3 brauchen grundsätzlich eine Bewilligung des Gemeinderates; ausgenommen sind 31. Juli, 1. August und Silvester.
Kategorien 1 bis 3 ausserhalb der Ausnahmen: Gemeinderat. Kategorien 4 und T2: immer Bewilligung der Sicherheitspolizei; Himmelslaternen verboten.
Gemeinde Egnach: Richtlinien Feuerwerk →Hefenhofen
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig; Feuerwerk/Pyrotechnik wird in den offiziellen Sicherheitsunterlagen als Veranstaltungsthema geführt. Keine separate private Feuerwerksregel gefunden.
Gesuch für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einreichen.
Gemeinde Hefenhofen: Veranstaltungen →Horn
Feuerwerk ist bei der offiziellen Bundesfeier während der Feier untersagt. Zusätzlich publiziert Horn Hinweise, dass Feuerwerk zum Schutz von Nutz- und Wildtieren nicht in der Nähe von Ställen, weidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden darf.
Gebührenreglement nennt eine Bewilligung für den Verkauf von Feuerwerk; keine allgemeine private Abbrennbewilligung gefunden.
Gemeinde Horn: Bundesfeier / Mitteilungsblatt →Salmsach
Für die Bucht nennt die Gemeinde Salmsach eine vorgängige Gemeindebewilligung für Feuerwerke; beim Aachhuus-Areal sind Feuerwerk und Wunderkerzen verboten.
Bucht: vorgängige Bewilligung der Gemeinde. Aachhuus-Areal: Feuerwerk und Wunderkerzen verboten.
Gemeinde Salmsach: Platzordnung Bucht / Aachhuus →Sommeri
Bei der offiziellen 1.-August-Feier darf Feuerwerk erst ab Entzünden des Funkens abgebrannt werden; auf dem roten Turnplatz ist Feuerwerk wegen Brandlochgefahr verboten. Raketen sollen den vorgesehenen Abschussbalken verwenden.
Keine allgemeine private Feuerwerksbewilligung gefunden; event-spezifische Platzregeln beachten.
Gemeinde Sommeri: Programm 1. August 2025 →Uttwil
Für Veranstaltungen/Gastronomie gilt: kein Indoor-Feuerwerk oder ähnliche pyrotechnische Gegenstände; bei Belegung der Mehrzweckhalle ab 100 Personen ist ein Brandschutzkonzept erforderlich. Keine separate private Outdoor-Abbrennregel gefunden.
Bei Veranstaltungen Bauverwaltung oder Feuerschutzbeamten kontaktieren; Brandschutzkonzept für die Mehrzweckhalle ab 100 Personen.
Gemeinde Uttwil: Brandschutz bei Veranstaltungen →Berlingen
Die Gemeinde Berlingen bat an der offiziellen Bundesfeier darum, kein privates Feuerwerk abzubrennen. Eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Kein allgemeines Bewilligungsregime erfasst; vor privatem Feuerwerk Gemeinde prüfen.
Gemeinde Berlingen: 1.-August-Programm →Diessenhofen
In Diessenhofen ist Feuerwerk an 1. August sowie Silvester/Neujahr in der gesamten Altstadt inklusive Rheinquai und Stadtgraben verboten.
Verbotszone und aktuelle städtische Publikationen vor dem Abbrennen prüfen.
Stadtgemeinde Diessenhofen: Feuerwerksverbot Altstadt →Frauenfeld
Die Stadt Frauenfeld beschreibt, dass private Feuerwerksanfragen grundsätzlich nicht bewilligt werden; Feuerwerke von allgemeinem Interesse können bewilligt werden.
Private Anlässe: grundsätzlich keine Bewilligung; öffentliche Anlässe von allgemeinem Interesse können bewilligt werden.
Stadt Frauenfeld: Beantwortung Motion Feuerwerk →Gachnang
Die Gemeinde Gachnang verlangt fachgerechtes Abbrennen ohne Gefährdung von Menschen, Tieren und Sachen; geplante Feuerwerke sollen zehn Tage vorher gemeldet werden.
Geplantes Feuerwerk zehn Tage vorher melden; grössere Feuerwerke benötigen eine Abbrandbewilligung der Kantonspolizei.
Gemeinde Gachnang: Merkblatt Feuerwerk →Herdern
Für Herdern wurde ein eventbezogener Hinweis zur offiziellen 1.-Augustfeier gefunden, bei der privates Feuerwerk im Programm vorgesehen war. Eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; vor privatem Feuerwerk ausserhalb des Anlasses Gemeinde prüfen.
Gemeinde Herdern: Flugblatt 1.-Augustfeier →Hüttwilen
Für die kommunizierte 1.-August-Feier ist Feuerwerk aus Sicherheitsgründen nur beim Funkenplatz erlaubt und nicht in Gebäudenähe. Keine allgemeine Ganzjahresregel gefunden; aktuelle Gemeinde- und Waldbrandhinweise weiter prüfen.
Für andere Anlässe oder Kat. 4/T2 vorab Gemeinde/Kantonspolizei Thurgau klären.
Gemeinde Hüttwilen: Seebachtaler News / 1.-August-Hinweis →Matzingen
Die Gemeinde Matzingen ruft dazu auf, Feuerwerk mit Zurückhaltung zu verwenden und ausschliesslich auf den 1. August zu konzentrieren.
Meldeformular Feuerwerk vorhanden; vor Feuerwerk ausserhalb des 1. August Gemeinde prüfen.
Gemeinde Matzingen: Feuerwerk-Hinweis →Steckborn
In Steckborn ist Feuerwerk über den 1. August in der Altstadt und auf der Quaianlage inklusive Landungssteg nicht gestattet.
Verbotszone beachten; vor Feuerwerk ausserhalb der Zone aktuelle Stadtinformationen prüfen.
Stadt Steckborn: Feuerwerksverbot Altstadt/Quaianlage →Stettfurt
Im Aussenbereich des Dorfzentrums Stettfurt ist Feuerwerk verboten; die Gemeinde kann Ausnahmebewilligungen erteilen.
Für das Dorfzentrum-Areal ist eine Ausnahmebewilligung der Gemeinde möglich.
Gemeinde Stettfurt: Nutzungsordnung Dorfzentrum →Wagenhausen
Die Gemeinde Wagenhausen erwähnt, dass Grossfeuerwerke durch die Gemeinde bewilligt werden; ausserhalb 1. August und Jahreswechsel sind Feuerwerke gemäss Hinweis melde- bzw. erlaubnispflichtig.
Ausserhalb dieser Feiertage Meldung/Erlaubnis der Gemeinde prüfen; Grossfeuerwerke durch Gemeinderat.
Gemeinde Wagenhausen: Information Gross-Feuerwerk →Warth-Weiningen
Bei der Bundesfeier in Warth-Weiningen hängt privates Feuerwerk vom Anlassort ab; je nach Lokalität ist es untersagt oder nur in einer abgesperrten Zone möglich.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; Anlassort und Gemeindehinweise prüfen.
Gemeinde Warth-Weiningen: Bundesfeier-Hinweis →Altnau
Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem Hafenareal und dem Steg zur Schiffsanlegestelle verboten. Für private Feuerwerke ausserhalb dieses Bereichs wurde keine allgemeine kommunale Abbrenn-Erlaubnis gefunden; aktuelle kantonale Waldbrand- und Feuerwerksvorgaben prüfen.
Keine allgemeine private Bewilligungsregel online gefunden; bei der Gemeinde und bei aktueller kantonaler Gefahrenlage prüfen.
Gemeinde Altnau: Hafenreglement →Ermatingen
Die Gemeinde Ermatingen appelliert an freiwillige Zurückhaltung beim Einsatz von Feuerwerk und weist auf Brand-, Unfall- und Tierstressrisiken hin.
Keine Bewilligungspflicht in der Quelle gefunden; aktuelle Hinweise und Kantonssituation prüfen.
Gemeinde Ermatingen: Freiwillige Zurückhaltung beim Feuerwerk →Gottlieben
Der Gemeinderat Gottlieben hat beschlossen, künftig am 1. August auf der Seepromenade kein Feuerwerk mehr zu gestatten, und ruft zum Verzicht auf privates Feuerwerk auf.
Kein allgemeines privates Abbrenn-Zeitfenster gefunden; Seepromenade am 1. August ist ausdrücklich nicht gestattet.
Gemeinde Gottlieben: Gottlieber Nachrichten Februar 2019 →Güttingen
Die Gemeinde Güttingen publizierte einen Gemeinderatsentscheid zu einem konkreten Feuerwerk für eine Hochzeitsfeier mit Datum, Uhrzeit und Ort. Das spricht für Einzelfallprüfung bzw. Bewilligung; keine allgemeine private Abbrenn-Erlaubnis oder Zeitfenster gefunden.
Für private oder besondere Feuerwerke Gemeinderat/Gemeindeverwaltung anfragen.
Gemeinde Güttingen: Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.08.2023 →Kreuzlingen
In Kreuzlingen sind Feuerwerke bewilligungspflichtig; Ausnahmen gelten nur am 1. August und an Silvester. Himmelslaternen werden nicht bewilligt.
Feuerwerk-Gesuch der Stadt nutzen; Himmelslaternen werden nicht bewilligt.
Stadt Kreuzlingen: Feuerwerk-Gesuch →Langrickenbach
Die Gemeinde Langrickenbach stellt ein Merkblatt zum sicheren Abbrennen von Feuerwerk bereit und verlangt Rücksicht auf Menschen, Tiere, Sachwerte, Wind, Trockenheit und Hindernisse.
Keine Bewilligungspflicht in der Quelle gefunden; Merkblatt und aktuelle Kantonshinweise beachten.
Gemeinde Langrickenbach: Merkblatt Feuerwerk →Münsterlingen
In Münsterlingen sind Feuerwerk und Knallkörper nur am 1. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet; Ausnahmen sind bewilligungspflichtig.
Ausnahmen sind bewilligungspflichtig.
Gemeinde Münsterlingen: Feuerwerkskörper →Raperswilen
Das Gebührenreglement der Gemeinde Raperswilen nennt eine Bewilligung für Lagerung und Verkauf von Feuerwerk. Für privates Abbrennen wurden keine kommunalen Zeitfenster oder eine allgemeine Erlaubnis gefunden.
Nachgewiesene Bewilligung betrifft Lagerung/Verkauf, nicht ausdrücklich privates Abbrennen; private Nutzung separat bei der Gemeinde prüfen.
Gemeinde Raperswilen: Gebührenreglement und Tarife 2022 →Salenstein
Ein offizielles Vermietungsreglement verweist ausdrücklich auf die einzuhaltende Verordnung zu Feuerwerk der Gemeinde Salenstein. Der genaue Verordnungstext wurde online nicht gefunden; konkrete Zeiten oder Verbote sind bei der Gemeinde zu prüfen.
Feuerwerksverordnung wird offiziell erwähnt, aber der Inhalt ist online nicht belastbar auffindbar; Gemeinde Salenstein kontaktieren.
Gemeinde Salenstein: Reglement Vermietung Schützenstube/Vorzelt Adelmoos →Tägerwilen
Tägerwilen gibt Richtlinien für Bundesfeier und Neujahrsnacht: Rücksicht nehmen, Dauerfeuerwerk begrenzen, Knallkörper zeitlich einschränken und Rückstände entfernen.
Keine allgemeine Bewilligungsregel für andere Tage gefunden; Gemeindehinweise beachten.
Gemeinde Tägerwilen: Hinweise zum Jahreswechsel →Wäldi
Das Merkblatt zur Organisation der Bundesfeier in Wäldi nennt Feuerwerk und verlangt, dass für das Anzünden eine ausgebildete Person vor Ort sein muss. Keine allgemeine private Abbrenn-Erlaubnis oder private Zeitfenster gefunden.
Für private Feuerwerke Gemeinde Wäldi prüfen; offizieller Nachweis betrifft Bundesfeier bzw. organisiertes Feuerwerk.
Gemeinde Wäldi: Merkblatt Organisation Bundesfeier →Aadorf
In Aadorf ist ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester für Feuerwerk eine Gemeindebewilligung nötig. Himmelslaternen sind verboten.
Kategorien 1 bis 3 gemäss Merkblatt über Gemeinde/Gemeinderat; Kategorien 4 und T2 immer Kantonspolizei.
Gemeinde Aadorf: Merkblatt Feuerwerk und Himmelslaternen →Bettwiesen
Die Gemeinde Bettwiesen bittet darum, Feuerwerk aus Rücksicht auf Mensch und Tier ausschliesslich am eigentlichen Festtag, am 1. August, zu zünden und danach sachgerecht zu entsorgen.
Keine kommunale Bewilligungsregel gefunden; höhere Kategorien und temporäre Verbote beachten.
Gemeinde Bettwiesen: Mitteilungsblatt 07/2024 →Braunau
Für den Schopf Hauptstrasse 21 ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht erlaubt; eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Nutzungsreglement am genannten Ort beachten; sonst Gemeinde und Kantonshinweise prüfen.
Gemeinde Braunau: Nutzungsreglement Schopf →Fischingen
Die Gemeinde Fischingen bittet im 1.-August-Kontext, Feuerwerk am eigentlichen Festtag und nicht in der Nähe von Ställen, Weidetieren oder Wäldern abzubrennen.
Keine kommunale Bewilligungsregel gefunden; aktuelle Hinweise und Kantonssituation prüfen.
Gemeinde Fischingen: Fischinger Infos August 2016 →Sirnach
Für Sirnach wurde kein allgemeines Outdoor-Feuerwerksreglement gefunden; Indoorfeuerwerk im Gemeindezentrum Dreitannen ist verboten, Ausnahmen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
Indoor-Ausnahmen nur mit Behörde; Ruhezeiten, Kantonshinweise und höhere Kategorien beachten.
Gemeinde Sirnach: Merkblatt Feuerschutzvorschriften →Tobel-Tägerschen
Für Tobel-Tägerschen wurde ein eventbezogener Hinweis gefunden: eigenes Feuerwerk ist an der 1.-August-Feier willkommen bzw. in einem abgesperrten Bereich vorgesehen. Eine allgemeine Regel wurde nicht gefunden.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; ausserhalb des Anlasses Gemeinde prüfen.
Gemeinde Tobel-Tägerschen: Flyer 1.-August-Feier 2026 →Wängi
Bei der Bundesfeier am Dorfschulhausplatz ist Feuerwerk laut Gemeinde nicht möglich; eine allgemeine Gemeinderegel wurde nicht gefunden.
Keine allgemeine Freigabe erfasst; Gemeinde und Kantonshinweise prüfen.
Gemeinde Wängi: Bundesfeier 2025 →Affeltrangen
Die Gemeinde Affeltrangen verweist darauf, dass sie Feuerwerk mangels Rechtsgrundlage weder verbieten noch bewilligen kann; geplante Feuerwerke sollen trotzdem zehn Tage vorher gemeldet werden.
Geplantes Feuerwerk zehn Tage vorher melden; höhere Kategorien und Kantonshinweise beachten.
Gemeinde Affeltrangen: Merkblatt Feuerwerk →Amlikon-Bissegg
Bei der offiziellen 1.-Augustfeier war mitgebrachtes Feuerwerk nur in einem markierten Bereich erlaubt; ausserhalb dieses Bereichs und auf Schulhausarealen war Feuerwerk verboten.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Amlikon-Bissegg: Flyer 1. Augustfeier 2025 →Bischofszell
Das Bischofszeller Immissionsreglement regelt Feuerwerk zeitlich; ausserhalb der genannten Zeiträume braucht das Abbrennen von Feuerwerk eine Bewilligung der Stadt.
Ausserhalb der im Reglement erwähnten Zeiträume Bewilligung der Stadt erforderlich; bewilligtes Feuerwerk ist zeitlich begrenzt.
Stadt Bischofszell: Immissionsreglement →Bürglen
Für die Weiherhütte und deren Umgebung ist das Abbrennen von Feuerwerk ausdrücklich nicht erlaubt; keine allgemeine private Regel für das übrige Gemeindegebiet gefunden.
Gebührenreglement nennt eine Verkaufsbewilligung für Feuerwerk; das betrifft Verkauf, nicht privates Abbrennen.
Gemeinde Bürglen: Benützungsordnung Weiherhütte →Bussnang
Bei der offiziellen 1.-Augustfeier war das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk während der Feier und in der Nähe der Häuser untersagt.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Bussnang: Mitteilungsblatt August 2024 →Hauptwil-Gottshaus
Privates Feuerwerk darf gemäss Bundesfeier-Hinweis nur auf eigene Verantwortung und nicht während der Bundesfeier oder in der Nähe von Personen und Liegenschaften abgebrannt werden.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Hauptwil-Gottshaus: Bundesfeier 2025 →Hohentannen
Das Saalreglement nennt aus Tierwohlgründen ein Verbot für Feuerwerk und Knallkörper, mit Hinweis auf das ganze Dorf.
Keine Ausnahme- oder Bewilligungsregel gefunden.
Gemeinde Hohentannen: Saalreglement →Kradolf-Schönenberg
In einem offiziellen Mitteilungsblatt mahnt Kradolf-Schönenberg zu Rücksicht, Sicherheitsabständen, Beachtung von Trockenheit und zum Einhalten der Regeln beim Feuerwerk.
Keine allgemeine Bewilligungsregel gefunden; Gemeinde und Kantonshinweise prüfen.
Gemeinde Kradolf-Schönenberg: Mitteilungsblatt Juli 2025 →Sulgen
Offizielle Gemeindemitteilung sagt, dass Feuerwerk jeweils am 1. August und am 31. Dezember erlaubt ist; damit sind nur diese Zeitfenster belastbar erfasst.
Keine zusätzliche private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden; Rücksichtnahme und Entsorgung beachten.
Gemeinde Sulgen: Gemeindemitteilungen Dezember 2025 →Zihlschlacht-Sitterdorf
Offizielle Quellen enthalten ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet per Gemeinderatsbeschluss 2018 sowie ein Veranstaltungsareal-Verbot an der 1.-Augustfeier.
Keine allgemeine private Feuerwerk-Bewilligungspflicht gefunden.
Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf: Feuerwerksverbot/Gemeinderatsbeschluss →Gut zu wissen
Entscheidend ist nicht, wo du das Feuerwerk kaufst, sondern wo du es abbrennst. Felix Feuerwerk verkauft in Frauenfeld – welche Regeln für dich gelten, hängt von der Gemeinde am Abbrennort ab.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind immer deine Gemeinde, der Kanton und die zuständigen Stellen. Bei Trockenheit gilt zusätzlich die aktuelle Waldbrandlage.
Häufige Fragen
Darf ich am 1. August und an Silvester überall im Thurgau Feuerwerk zünden?
Nicht pauschal. 1. August und Silvester sind die klassischen Feuerwerkstage, aber einzelne Gemeinden kennen eigene Einschränkungen, Bewilligungen oder Veranstaltungsregeln. Prüfe deshalb deine Gemeinde im Finder und kontrolliere zusätzlich die aktuelle Waldbrandlage.
Brauche ich an anderen Tagen eine Bewilligung?
Oft ja. Ausserhalb von 1. August und Silvester verlangen viele Gemeinden für grössere Feuerwerke eine Meldung oder eine Bewilligung. Beispiele sind Kreuzlingen mit einem Gesuch und Gachnang mit einer Meldepflicht. Frag am besten vor dem geplanten Termin bei der Gemeinde nach.
Was gilt bei Trockenheit?
Bei erhöhter Waldbrandgefahr können der Kanton oder einzelne Gemeinden ein vorübergehendes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen – auch kurz vor dem 1. August oder Silvester. Prüfe bei trockenem Wetter immer die aktuelle Lage, bevor du Feuerwerk zündest.
Ist diese Übersicht rechtlich verbindlich?
Nein, sie ist eine Orientierung für dich als Käuferin oder Käufer. Verbindlich sind immer deine Gemeinde, der Kanton und die zuständigen Stellen am Ort, an dem du das Feuerwerk abbrennst.
Offizielle Stellen zum Nachlesen
Bei Unsicherheit fragst du am besten direkt bei deiner Gemeinde nach. Diese kantonalen Seiten helfen zusätzlich weiter: